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   OVG Berlin-Brandenburg, 21.11.2012 - 9 B 13.12   

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https://dejure.org/2012,37161
OVG Berlin-Brandenburg, 21.11.2012 - 9 B 13.12 (https://dejure.org/2012,37161)
OVG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 21.11.2012 - 9 B 13.12 (https://dejure.org/2012,37161)
OVG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 21. November 2012 - 9 B 13.12 (https://dejure.org/2012,37161)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • Entscheidungsdatenbank Berlin

    Kommunalabgabenrecht: Dezentrale Schmutzwasserentsorgung; Grundgebühr; Mengengebühr; Frischwassermaßstab; Gebührenkalkulation

  • Entscheidungsdatenbank Brandenburg

    § 6 KAG BB
    Dezentrale Schmutzwasserentsorgung; Grundgebühr; Mengengebühr; Frischwassermaßstab; Gebührenkalkulation; keine ungefragte Fehlersuche

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (11)Neu Zitiert selbst (2)

  • BVerwG, 17.04.2002 - 9 CN 1.01

    Normenkontrolle; Handelsmarktsatzung; Gebühren; Gebührenkalkulation;

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 21.11.2012 - 9 B 13.12
    Insoweit besteht vorliegend allerdings kein Anlass zu einer ungefragten Fehlersuche (vgl. dazu BVerwG, Urteil vom 17. April 2002, 9 CN 1.01, juris, Rdnr. 42 ff.).
  • OVG Berlin-Brandenburg, 06.07.2011 - 9 B 28.09

    Benutzungsgebühr; Abwasser; dezentrale Entsorgung; mobile Entsorgung;

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 21.11.2012 - 9 B 13.12
    Zwar ist ein modifizierter Frischwassermaßstab als Maßstab der Mengengebühr für die dezentrale Schmutzwasserbeseitigung rechtswidrig, wenn angesichts der tatsächlichen Verhältnisse im Entsorgungsgebiet davon auszugehen ist, dass der Maßstab im Sinne des § 6 Abs. 4 Satz 2 KAG in einem offensichtlichen Missverhältnis zu der tatsächlichen Inanspruchnahme der dezentralen Schmutzwasserentsorgung steht (vgl. OVG Bln-Bbg, Urteil vom 6. Juli 2011, OVG 9 B 28.09, juris).
  • VG Cottbus, 15.02.2018 - 6 K 1647/14

    Erhebung von Wassergebühren; Anschluss an das Leitungsnetz, ungeplanter

    Dass dieser für sich nicht zu beanstanden, insbesondere mit dem Grundsatz der Abgabengerechtigkeit als Ausprägung des allgemeinen Gleichheitssatzes (Art. 3 Abs. 1 GG) vereinbar ist, ist auch für den Bereich der dezentralen Fäkalienentsorgung abflussloser Sammelgruben grundsätzlich anerkannt (vgl. nur OVG Bln- Bbg, Urt. vom 6.7.2011 - 9 B 28.09 -, juris; Urt. vom 21.11.2012 - 9 B 13.12 -, juris; Urt. vom 30.9.2014 - 9 B 29.13 u.a. -, juris; VG Cottbus, Urt. vom 22.11.2006 - 6 K 1091/04 -, S. 9f. des E.A.; Beschl. vom 18.2.2010 - 6 L 152/08 -, juris Rdnr. 10; Beschl. vom 15.4.2010 - 6 L 283/09 -, juris Rdnr. 10; Urt. vom 29.10.2010 - 6 K 576/07 -, juris Rdnr. 16; Urt. vom 5.12.2013 - 6 K 410/11 -, juris Rdnr. 24).

    Mangels hinreichend substantiiertem Vortrags des Klägers hierzu, besteht - wie bereits oben dargelegt - auch vorliegend kein Anlass zu einer "ungefragten Fehlersuche" dergestalt, ob der genannte Maßstab möglicherweise aufgrund der besonderen Entsorgungsverhältnisse im Verbandsgebiet (vgl. hierzu OVG Bln- Bbg, Urt. vom 6.7.2011, a.a.O.; Urt. vom 21.11.2012, a.a.O.) doch nicht in Betracht kommt (vgl. zur nicht gebotenen "ungefragten Fehlersuche" BVerwG, Urt. vom 17.4.2002 - 9 CN 1.01 -, juris; OVG Bln-Bbg, Urt. vom 21.11.2012, a.a.O.; VG Cottbus, Urt. vom 10.6.2015 - 6 K 1391/14 -, BeckRS 2015 Nr. 47763).

  • VG Cottbus, 18.10.2018 - 3 K 910/13

    Straßenausbaubeiträge

    Gerade auch im Abgabenrecht ist trotz Geltung des Amtsermittlungsgrundsatzes nach § 86 Abs. 1 Satz 1 VwGO keine "ungefragte" Fehlersuche angebracht - jedenfalls, wenn Bedenken vom Kläger nicht erhoben worden sind bzw. nicht ansatzweise substantiiert werden oder solche Fehler nicht offenkundig sind bzw. auf der Hand liegen (BVerwG, Urteil vom 17. April 2002 - 9 CN 1/01 -, juris; Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg, Urteil vom 21. November 2012 - OVG 9 B 13.12 -, juris Rn. 20).
  • VG Cottbus, 20.07.2017 - 3 K 693/12

    Straßenausbaubeiträge

    Gerade auch im Abgabenrecht ist trotz Geltung des Amtsermittlungsgrundsatzes nach § 86 Abs. 1 Satz 1 VwGO keine "ungefragte" Fehlersuche angebracht - jedenfalls, wenn Bedenken vom Kläger nicht erhoben worden sind bzw. nicht ansatzweise substantiiert werden oder solche Fehler nicht offenkundig sind bzw. auf der Hand liegen (BVerwG, Urteil vom 17. April 2002 - 9 CN 1/01 -, juris; Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg, Urteil vom 21. November 2012 - OVG 9 B 13.12 -, juris Rn. 20).
  • VG Cottbus, 11.06.2018 - 3 K 1211/12

    Straßenbaubeiträgen für straßenbauliche Maßnahmen

    Gerade auch im Abgabenrecht ist trotz Geltung des Amtsermittlungsgrundsatzes nach § 86 Abs. 1 Satz 1 VwGO keine "ungefragte" Fehlersuche angebracht - jedenfalls, wenn Bedenken vom Kläger nicht erhoben worden sind bzw. nicht ansatzweise substantiiert werden oder solche Fehler nicht offenkundig sind bzw. auf der Hand liegen (BVerwG, Urteil vom 17. April 2002 - 9 CN 1/01 -, juris; Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg, Urteil vom 21. November 2012 - OVG 9 B 13.12 -, juris Rn. 20).
  • VG Cottbus, 20.07.2017 - 3 K 701/12

    Ausbaubeiträge

    Gerade auch im Abgabenrecht ist trotz Geltung des Amtsermittlungsgrundsatzes nach § 86 Abs. 1 Satz 1 VwGO keine "ungefragte" Fehlersuche angebracht - jedenfalls, wenn Bedenken vom Kläger nicht erhoben worden sind bzw. nicht ansatzweise substantiiert werden oder solche Fehler nicht offenkundig sind bzw. auf der Hand liegen (BVerwG, Urteil vom 17. April 2002 - 9 CN 1/01 -, juris; Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg, Urteil vom 21. November 2012 - OVG 9 B 13.12 -, juris Rn. 20).
  • VG Cottbus, 21.09.2017 - 3 K 137/12

    Festsetzung des Beitrags für den Straßen- bzw. Fahrbahnausbau

    Gerade auch im Abgabenrecht ist trotz Geltung des Amtsermittlungsgrundsatzes nach § 86 Abs. 1 Satz 1 VwGO keine "ungefragte" Fehlersuche angebracht - jedenfalls, wenn Bedenken vom Kläger nicht erhoben worden sind bzw. nicht ansatzweise substantiiert werden oder solche Fehler nicht offenkundig sind bzw. auf der Hand liegen (BVerwG, Urteil vom 17. April 2002 - 9 CN 1/01 -, juris; Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg, Urteil vom 21. November 2012 - OVG 9 B 13.12 -, juris Rn. 20).
  • VG Frankfurt/Oder, 28.07.2020 - 5 K 2299/18
    Da sich der Kläger allein auf das bestehende Beitragserhebungsverbot bezieht und nur die Erhebung eines Zuschlages auf die Schmutzwasser-Mengengebühr beanstandet, besteht vorliegend kein Anlass zu einer weitergehenden, ungefragten satzungsrechtlichen Fehlersuche (vgl. auch Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg, Urteil vom 21. November 2012 - OVG 9 B 13.12 -, Rn. 19, juris unter Hinweis auf BVerwG, Urteil vom 17. April 2002 - 9 CN 1/01 -, Rn. 43, juris).
  • VG Cottbus, 13.12.2017 - 3 L 323/17

    Straßenausbaubeiträge

    Gerade auch im Abgabenrecht ist trotz Geltung des Amtsermittlungsgrundsatzes nach § 86 Abs. 1 Satz 1 VwGO keine "ungefragte" Fehlersuche angebracht, jedenfalls, wenn Bedenken von dem Antragsteller nicht erhoben worden sind bzw. nicht ansatzweise substantiiert werden oder solche Fehler nicht offenkundig sind bzw. auf der Hand liegen (BVerwG, Urteil vom 17. April 2002 - 9 CN 1/01 -, juris; Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg, Urteil vom 21. November 2012 - OVG 9 B 13.12 -, juris Rn. 20).
  • VG Schwerin, 23.04.2014 - 4 A 218/12

    Klage gegen Bescheid über Straßenausbaubeiträge

    Gerade auch im Abgabenrecht ist trotz Geltung des Amtsermittlungsgrundsatzes nach § 86 Abs. 1 Satz 1 VwGO keine "ungefragte" Fehlersuche angebracht (vgl. BVerwG, Urt. v. 17. April 2002 - 9 CN 1/01 -, BVerwGE 116, 188-197 = juris, Rn. 43 f.; Hessischer Verwaltungsgerichtshof, Beschl. v. 31. Januar 2013 - 5 C 1850/10.N -, juris, Rn. 28; Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg, Urt. v. 21. November 2012 - OVG 9 B 13.12 -, juris, Rn. 19; Sächsisches Oberverwaltungsgericht, Urt. v. 4. Juli 2012 - 5 C 34/09 -, juris, Rn. 157; Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg, Beschl. v. 18. Mai 2011 - OVG 9 N 62.09, OVG 9 N 63.09 -, juris, Rn. 6; Oberverwaltungsgericht des Landes Sachsen-Anhalt, Beschlüsse v. 2. März 2010 - 4 L 199/09 und 4 L 200/09 -, jeweils juris, Rn. 6; Sächsisches Oberverwaltungsgericht, Urt. v. 8. April 2009 - 5 D 32/07 -, juris, Rn. 91), jedenfalls, wenn Bedenken vom Kläger nicht erhoben worden sind (so Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen, Urt. v. 25. Oktober 2012 - 9 A 2054/07 -, juris, Rn. 72, Beschlüsse v. 4. Mai 2012 - 9 A 2065/10 und 9 A 2071/10 -, juris, Rn. 28 bzw. 29 des jeweiligen Beschlusses) bzw. nicht ansatzweise substantiiert werden oder solche Fehler nicht offenkundig sind bzw. auf der Hand liegen.
  • VG Cottbus, 10.06.2015 - 6 K 1391/14

    Gebühren für Fäkalienentsorgung

    Insoweit besteht vorliegend allerdings kein Anlass zu einer ungefragten Fehlersuche insbesondere vor dem Hintergrund, dass der Kläger ganz offensichtlich eine Klärung der Frage hinsichtlich des richtigen Gebührenschuldners anstrebt (vgl. dazu: OVG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 21. November 2012 -OVG 9 B 13.12-, juris; auch: BVerwG, Urteil vom 17. April 2002, 9 CN 1.01, juris, Rdnr. 42 ff.).
  • VG Frankfurt/Oder, 18.01.2018 - 5 K 1830/16

    Schätzung der Frischwassermenge bei der Erhebung von Kanalbenutzungsgebühren

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